Inhaltsverzeichnis
1. Leitgedanken
2. Kinder - Jugendschutz
2.1 Ehrenkodex
2.2 Erweitertes Führungszeugnis
2.3 Selbstverpflichtungserklärung
3. Ansprechpartner im Verein
4. Vorgehen bei Anhaltspunkten für sexualisierte Belästigung und Gewalt
5. Anhang
5.1 Ehrenkodex
5.2 Erweitertes Führungszeugnis
5.3 Selbstverpflichtungserklärung
April 2025
Der SV 1949 Studernheim e. V. baut auf die Pflege und Förderung der sportlichen Freizeitgestaltung für Erwachsene, Jugendliche und Kinder sowie die ganzheitliche Gesunderhaltung von Körper und Geist. Gleichermaßen setzt sich der SV 1949 Studernheim e. V. für das Wohlergehen aller Mitglieder, insbesondere von Kindern und Jugendlichen ein. In den vergangenen Jahren hat sich der Kinder- und Jugendschutz in Deutschland stark verändert. Sport im Verein ist heutzutage, besonders für Kinder und Jugendliche, ein wichtiger Faktor in Bezug auf die Persönlichkeitsentwicklung und das Bewegungslernen. Alkoholmissbrauch, sexualisierte Gewalt und Mobbing dürfen in unserem Sportverein keine Chance haben.
Oberstes Ziel muss sein, dass Kinder und Jugendliche ohne Gewalt und Diskriminierung aufwachsen. Um dies zu erreichen, müssen sie auch im Sport Schutz und Unterstützung erfahren. Die stärkste Waffe gegen sexualisierte Gewalt ist das Gespräch miteinander, denn Reden ist Gold und Schweigen kein Schutz.
1.1
WAS BEDEUTET „SEXUALISIERTE GEWALT“?
Sexualisierte Gewalt ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor Mädchen und Jungen gegen deren Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können. Der Täter (Erwachsener, Jugendlicher oder auch Kind) nutzt dabei seine Macht- und Autoritätsposition aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen. Dies kann durch Worte, Gesten, Bilder oder Handlungen mit oder ohne direkten Körperkontakt geschehen. Viele Vereine haben Angst, sich in ihrem Umfeld einem Generalverdacht auszusetzen, wenn sie das Thema „sexualisierte Gewalt im Sport“ offen ansprechen. Jedoch sind der Sport und die Vereinsarbeit hiervon nicht gefeit.
Das Thema sollte daher in keinem Verein außen vor bleiben. Ein koordiniertes und individuell abgestimmtes Vorgehen gewährleistet den Schutz aller Beteiligten und führt zur Handlungssicherheit bei den Verantwortlichen. Der SV 1949 Studernheim verurteilt jegliche Form von Gewalt und Machtmissbrauch gegen Kinder, Jugendliche und Erwachsene, unabhängig davon ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist. Zum Schutz der Mitglieder müssen sämtliche Trainer und Mitarbeiter unter anderem regelmäßig ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und den Ehrenkodex des Sportbundes Pfalz unterzeichnen.
Mit dem vorliegenden Konzept für Kinder- und Jugendschutz wollen wir das Thema klar strukturiert und auch offensiv nach innen und außen tragen. Wir wollen zeigen, dass niemals weggeschaut wird und der Schutz der Kinder und Jugendlichen bei uns an oberster Stelle steht. Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter werden hierzu aufgeklärt. Die Mitglieder erhalten diese Informationen bei den Elternabenden/ Mitgliederversammlungen.
Auf unserer Homepage wird das Schutzkonzept ebenfalls abrufbar sein.
2. Kinder – und Jugendschutz
2.1 Ehrenkodex
Alle Betreuer/innen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, unterzeichnen einen Ehrenkodex in Form einer Selbstverpflichtung, die alle Beteiligten auf das Einhalten der dort formulierten pädagogischen Leitlinien verpflichtet und hierfür sensibilisiert.
2.2 Erweitertes Führungszeugnis
Als Instrument, mit dem man frühzeitig rechtskräftig verurteilte Straftäter identifizieren kann, unterstützt das erweiterte Führungszeugnis die Präventionsmaßnahmen im Verein. Das Führungszeugnis muss in unserem Verein bei Beginn der Vereinstätigkeit und danach alle fünf Jahre vorgelegt werden.
2.3 Selbstverpflichtungserklärung
Die Selbstverpflichtung zur Prävention von sexualisierter Gewalt ist ein Dokument, welches nicht das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis ersetzt, sondern für kurzfristig einspringende Übungsleiter/innen, Eltern oder andere Helfer/innen im Bereich der Jugendarbeit. Dieser Personenkreis bekundet mit ihrer Unterschrift, dass sie für das Thema sensibilisiert sind und keine Straften nach
§ 171StgB (Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht)
§ 174 –174c StGB (u. a. sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen)
§§ 176–181a StGB (u. u. sexueller Missbrauch von Kindern, sexuelle Nötigung, Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger, Zuhälterei
§§ 182 –184f StGB (u. a. sexueller Missbrauch von Jugendlichen, exhibitionistischer Handlungen, Verbreitung, Erwerb, Besitz Kinderpornographischer Schriften, jugendgefährdende Prostitution)
§ 225 (Misshandlung von Schutzbefohlenen)
§§ 232 –236 StGB (Menschenhandel, Entziehung Minderjähriger, Kinderhandel)
begangen haben. Ebenso unterzeichnen sie den Ehrenkodex.
3. Ansprechpartner im Verein
Betroffene Personen oder mittelbar beteiligte Beobachter können sich jederzeit an unsere Präventionsbeauftragten wenden.
Markus Nägle 0176 82125726
Familie.naegle@gmail.com
Carmen Botz
Sv-studernheim@online.de
Externe Ansprechpartner
Jugendamt Frankenthal 06233 89355
Deutscher Kinderschutzbund 06233 299090
Ortsverband Frankenthal e.V. dksb_frankenthal@imail.de
Kinder- und Jugendschutztelefon 116 111
( Nummer gegen Kummer)
Elterntelefon 0800 111 0550
4. Vorgehen bei Anhaltspunkten für sexualisierte Belästigung und Gewalt
hinzugezogen!
2. Bei tatsächlichen Anhaltspunkten für den Verdacht von sexualisierter Gewalt stellt der Verein
den Beschuldigten von jeder Tätigkeit frei. Mitarbeiter/innen, die sich sexualisierte Gewalt zuschulden
kommen lassen, erfahren disziplinarische, arbeitsrechtliche bzw. strafrechtliche Konsequenzen.
3. Der Verein ist bei tatsächlichen Anhaltspunkten für den Verdacht sexualisierter Gewalt zur Information der Aufsichtsbehörden (z.B. des Jugendamtes gem. § 8a SGB VIII, Schulaufsicht), zur Einschaltung der Staatsanwaltschaft, zur Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden und zur aktiven Mitwirkung an der Aufklärung des Vorfalls verpflichtet.
4. Zur Aufarbeitung eines Vorfalls sexualisierter Gewalt erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Kinder und Jugendliche aus dem Tatumfeld eine Begleitung zur Aufarbeitung des Vorfalls.
Hier können externe Quellen wie z.B. das Jugendamt oder den pfälzischen Sportbund hinzugezogen werden.
5. Der Verein analysiert den Vorfall sexualisierter Gewalt und zieht Schlussfolgerungen für die Optimierung
des Kinder-und Jugendschutzkonzeptes. Eine mögliche Optimierung und Anpassung des Konzeptes erfolgt in Abstimmung aller Parteien.
6. Der Verein sorgt für eine angemessene Kommunikation und Information innerhalb der Einrichtung, sowie gegenüber der externen Öffentlichkeit. Dabei erfährt der Opferschutz besondere Berücksichtigung.
5. Anhang
5.1 Ehrenkodex
Quelle:
https://www.sportbund-pfalz.de/wp-content/uploads/2020/07/2012-sj-Verhaltenskodex.pdf
5.2 Erweiterestes Führungszeugnis
5.3 Selbstverpflichtungserklärung
Die Selbstverpflichtungserklärung ist für spontane Helfer-/innen gedacht.
Sie ersetzt keinesfalls auf Dauer die Einsichtnahme in ein erweitertes Führungszeugnis!
Ebenso unterzeichnen sie den Ehrenkodex.
Quelle: dsj.de: Downloadbereich: Arbeitshilfen und Materialien
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