Schutzkonzept SV 1949 Studernheim e.V.

Stand April 2025


 

 

 

                       Inhaltsverzeichnis

 

   1. Leitgedanken

   2. Kinder - Jugendschutz

       2.1 Ehrenkodex

       2.2 Erweitertes Führungszeugnis

       2.3 Selbstverpflichtungserklärung

   3. Ansprechpartner im Verein

   4. Vorgehen bei Anhaltspunkten für sexualisierte Belästigung und Gewalt 

   5. Anhang

        5.1 Ehrenkodex

        5.2 Erweitertes Führungszeugnis

        5.3 Selbstverpflichtungserklärung

   

 

 

                                                                                                                                       April 2025


 

  1. Leitgedanken

 

Der SV 1949 Studernheim e. V. baut auf die Pflege und Förderung der sportlichen Freizeitgestaltung für Erwachsene, Jugendliche und Kinder sowie die ganzheitliche Gesunderhaltung von Körper und Geist. Gleichermaßen setzt sich der SV 1949 Studernheim e. V. für das Wohlergehen aller Mitglieder, insbesondere von Kindern und Jugendlichen ein. In den vergangenen Jahren hat sich der Kinder- und Jugendschutz in Deutschland stark verändert. Sport im Verein ist heutzutage, besonders für Kinder und Jugendliche, ein wichtiger Faktor in Bezug auf die Persönlichkeitsentwicklung und das Bewegungslernen. Alkoholmissbrauch, sexualisierte Gewalt und Mobbing dürfen in unserem Sportverein keine Chance haben.

Oberstes Ziel muss sein, dass Kinder und Jugendliche ohne Gewalt und Diskriminierung aufwachsen. Um dies zu erreichen, müssen sie auch im Sport Schutz und Unterstützung erfahren. Die stärkste Waffe gegen sexualisierte Gewalt ist das Gespräch miteinander, denn Reden ist Gold und Schweigen kein Schutz.

 

1.1

WAS BEDEUTET „SEXUALISIERTE GEWALT“? 

 

Sexualisierte Gewalt ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor Mädchen und Jungen gegen deren Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können. Der Täter (Erwachsener, Jugendlicher oder auch Kind) nutzt dabei seine Macht- und Autoritätsposition aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen. Dies kann durch Worte, Gesten, Bilder oder Handlungen mit oder ohne direkten Körperkontakt geschehen. Viele Vereine haben Angst, sich in ihrem Umfeld einem Generalverdacht auszusetzen, wenn sie das Thema „sexualisierte Gewalt im Sport“ offen ansprechen. Jedoch sind der Sport und die Vereinsarbeit hiervon nicht gefeit. 

Das Thema sollte daher in keinem Verein außen vor bleiben. Ein koordiniertes und individuell abgestimmtes Vorgehen gewährleistet den Schutz aller Beteiligten und führt zur Handlungssicherheit bei den Verantwortlichen. Der SV 1949 Studernheim verurteilt jegliche Form von Gewalt und Machtmissbrauch gegen Kinder, Jugendliche und Erwachsene, unabhängig davon ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist. Zum Schutz der Mitglieder müssen sämtliche Trainer und Mitarbeiter unter anderem regelmäßig ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und den Ehrenkodex des Sportbundes Pfalz  unterzeichnen.

 

Mit dem vorliegenden Konzept für Kinder- und Jugendschutz wollen wir das Thema klar strukturiert und auch offensiv nach innen und außen tragen. Wir wollen zeigen, dass niemals weggeschaut wird und der Schutz der Kinder und Jugendlichen bei uns an oberster Stelle steht. Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter werden hierzu aufgeklärt. Die Mitglieder erhalten diese Informationen bei den Elternabenden/ Mitgliederversammlungen.

Auf unserer Homepage wird das Schutzkonzept ebenfalls abrufbar sein.                   


 

    2. Kinder – und Jugendschutz

      2.1 Ehrenkodex

   

Alle Betreuer/innen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, unterzeichnen einen Ehrenkodex in Form einer Selbstverpflichtung, die alle Beteiligten auf das Einhalten der dort formulierten pädagogischen Leitlinien verpflichtet und hierfür sensibilisiert.

      2.2 Erweitertes Führungszeugnis 

 

Als Instrument, mit dem man frühzeitig rechtskräftig verurteilte Straftäter identifizieren kann, unterstützt das erweiterte Führungszeugnis die Präventionsmaßnahmen im Verein. Das Führungszeugnis muss in unserem Verein bei Beginn der Vereinstätigkeit und danach alle fünf Jahre vorgelegt werden.

       2.3 Selbstverpflichtungserklärung

 

Die Selbstverpflichtung zur Prävention von sexualisierter Gewalt ist ein Dokument, welches nicht das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis ersetzt, sondern für kurzfristig einspringende Übungsleiter/innen, Eltern oder andere Helfer/innen im Bereich der Jugendarbeit. Dieser Personenkreis bekundet mit ihrer Unterschrift, dass sie für das Thema sensibilisiert sind und keine Straften nach 

§ 171StgB (Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht)

§ 174 –174c StGB (u. a. sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen)

§§ 176–181a StGB (u. u. sexueller Missbrauch von Kindern, sexuelle Nötigung, Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger, Zuhälterei

§§ 182 –184f StGB (u. a. sexueller Missbrauch von Jugendlichen, exhibitionistischer Handlungen, Verbreitung, Erwerb, Besitz Kinderpornographischer Schriften, jugendgefährdende Prostitution)

§ 225 (Misshandlung von Schutzbefohlenen)

§§ 232 –236 StGB (Menschenhandel, Entziehung Minderjähriger, Kinderhandel) 

begangen haben. Ebenso unterzeichnen sie den Ehrenkodex.

 

 

 

   3. Ansprechpartner im Verein

Betroffene Personen oder mittelbar beteiligte Beobachter können sich jederzeit an unsere Präventionsbeauftragten wenden.

 

       Markus Nägle                               0176 82125726

                                                 Familie.naegle@gmail.com

      Carmen Botz 

                                                            Sv-studernheim@online.de

 

 

Externe Ansprechpartner

Jugendamt Frankenthal                                          06233 89355

 

Deutscher Kinderschutzbund                            06233 299090

Ortsverband Frankenthal e.V.                            dksb_frankenthal@imail.de          

Kinder- und Jugendschutztelefon                       116 111

                                                                                                                                        ( Nummer gegen Kummer)

Elterntelefon                                                              0800 111 0550

 

         4. Vorgehen bei Anhaltspunkten für sexualisierte Belästigung und Gewalt

 

 

  1. Die Präventionsbeauftragten werden bei Verdacht von sexualisierter Gewalt sofort

            hinzugezogen!

 

        2. Bei tatsächlichen Anhaltspunkten für den Verdacht von sexualisierter Gewalt stellt der Verein 

             den Beschuldigten von jeder Tätigkeit frei. Mitarbeiter/innen, die sich sexualisierte Gewalt zuschulden

             kommen lassen, erfahren disziplinarische, arbeitsrechtliche bzw. strafrechtliche Konsequenzen. 

 

       3. Der Verein ist bei tatsächlichen Anhaltspunkten für den Verdacht sexualisierter Gewalt zur Information der                       Aufsichtsbehörden (z.B. des Jugendamtes gem. § 8a SGB VIII, Schulaufsicht), zur Einschaltung der                                           Staatsanwaltschaft, zur Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden  und zur aktiven Mitwirkung an                   der Aufklärung des Vorfalls verpflichtet.

 

      4. Zur Aufarbeitung eines Vorfalls sexualisierter Gewalt erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. Kinder                    und Jugendliche aus dem Tatumfeld eine Begleitung zur Aufarbeitung des Vorfalls.

          Hier können externe Quellen wie z.B. das Jugendamt oder den pfälzischen Sportbund hinzugezogen werden.

 

     5. Der Verein analysiert den Vorfall sexualisierter Gewalt und zieht Schlussfolgerungen für die Optimierung 

        des Kinder-und Jugendschutzkonzeptes. Eine mögliche Optimierung und Anpassung des Konzeptes erfolgt in                    Abstimmung aller Parteien.

 

    6. Der Verein sorgt für eine angemessene Kommunikation und Information innerhalb der Einrichtung, sowie                          gegenüber der externen Öffentlichkeit. Dabei erfährt der Opferschutz besondere Berücksichtigung. 

 

 

 

      5. Anhang

 

       5.1 Ehrenkodex 

 

       Quelle:

      https://www.sportbund-pfalz.de/wp-content/uploads/2020/07/2012-sj-Verhaltenskodex.pdf

 

     5.2 Erweiterestes Führungszeugnis

     5.3 Selbstverpflichtungserklärung

 

         Die Selbstverpflichtungserklärung ist für spontane Helfer-/innen gedacht. 

         Sie ersetzt  keinesfalls auf      Dauer die Einsichtnahme in ein erweitertes Führungszeugnis! 

         Ebenso unterzeichnen sie den Ehrenkodex. 

 

Quelle: dsj.de: Downloadbereich: Arbeitshilfen und Materialien

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